In der europäischen Rechtsordnung mit den zahlreichen Verträgen mit Städtenamen wie Lissabon, Maastricht oder Schengen, die niemand mehr überschauen kann, wird diese Selbstbestimmung an sich nicht direkt infrage gestellt, eher im Gegenteil. Sie soll grundsätzlich gelten, aber sie wird "vernebelt" und solange mit "Sand gestrahlt" bis kaum noch was davon zu erkennen ist. Statt die kommunale Selbstbestimmung als solche zu benennen, wird vom "Subsidiaritätsprinzip" gesprochen, das gelten soll. 
Das klingt nach dem Lateinischen "sub sido" - "unterhalb sitze ich". Und im Lexikon gibt es noch viel unterwürfigere Übersetzungen. Das Hauptwort "Subsidium" ist komplex und vom Kontext abhängig. Am eindeutigsten in der europäischen Verfassungsgeschichte ist die kommunale Selbstverwaltung, also das "Subsidiaritätsprinzip", in der Preußischen Geschichte verankert unter dem Namen des "Freiherrn vom Stein". Dazu passen diese Sätze aus Wikipedia:

"Besonders deutlich war Steins Handschrift hingegen in der neuen Städteordnung vom 19. November 1808. ... Die dort stark ausgeprägte Selbstverwaltungsidee nach dem Subsidiaritätsprinzip spiegelte Steins aus altständischen Wurzeln stammende Ablehnung des zentralisierten und bürokratischen Staates wider."

Ich, als ein Mensch, der in der Kaiserstadt Konstantins des Großen, in Trier, sozialisiert wurde, begründe meinen Eifer für die kommunale Selbstverwaltung mit der antiken "Polis". Auf der "Polis" beruht die kulturelle Entwicklung der Menschheit. Hier sind einige Namen, die auf den Begriff "Polis" passen: von Babylon über Athen, Alexandria und Rom bis zu den reichsfreien Städten des Mittelalters. Dazu passt dieser Satz aus Wikipedia über vom Stein: "Gescheitert war er mit dem Versuch, die Selbstverwaltung auch auf das platte Land auszudehnen." Daraus folgt, Stadt und Land, müssen im neuen europäischen Verfassungs-"Kanton" eine räumliche und politische Verfassungs-Einheit bilden. Niemand darf hinter herunter fallen! 


Die in GG Art 28 (4) genannte "Million" wäre kein schlechter Zielkorridor für eine Bevölkerungszahl, die ein idealer europäischer Verfassung-"Kanton" haben könnte. Mit einer "digitalen" Verfassung, bei der tatsächlich jede abgegebene Stimme zählt, wäre eine beliebig große Schwankung nach oben wie nach unten kein Problem. England könnte sich im EU-Parlament alleine nur durch die Queen persönlich vertreten lassen, wenn es das wollte. Die Queen brächte dann alle Stimmen aus England mit, die gültig für sie und gültig gegen sie abgegeben wurden. Das wäre zwar nicht im Sinne von Abba: "The winner takes it all", aber irgendwie eindeutig "digital" demokratisch. Ebenso wäre es im Falle Lichtensteins und seinem Fürsten. Normaler und allgemeiner wäre der Falle beim neuen europäischen Verfassungs-"Kanton Frankfurt am Untermain" mit rund 1 Million Einwohner. Dieser wäre Queen und Fürst gleich vertreten durch seinen Oberbürgermeister persönlich im direkt gewählten Europaparlament mit einem digital gesteuerten Abstimmungsknopf mit allen gültig abgegeben Stimmen seines EU-Kantons. Direkter, digitaler und näher an den Menschen ist Demokratie zur Zeit nicht realisierbar.


Quelle:
Google Books: Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Band 5 (R-Z) Neusatz der 8. Auflage von 1913